Zurzeit sind in unserem Verein 197 Angelfischer organisiert, darunter 15 Frauen und 25 Jungfischer unter 18 Jahren.
Wir bewirtschaften 5 Seen mit einer Wasserfläche von ca. 32,7 ha und 4,7 km Lechwerkkanal (Stettenhofen – Langweid)
Die Gewässer sind besetzt mit Spiegel - und Schuppenkarpfen, Grasfischen und Schleien, Barben, Forellen und Zandern, Hechten, Aalen, Wallern und verschiedenen Kleinfischarten.
Es wird regelmäßig von unserem Fischmeister in allen Gewässern besetzt, so dass immer fangfähige Fische vorhanden sind.
Der Jahresbesatz beläuft sich auf ca.65 Zentner Karpfen, 10 Zentner Grasfische, 55 Ztr. Forellen, 2 Ztr. Zander, 2 Ztr. Schleien.
Der Besatz mit den anderen Fischarten wird je nach Bedarf vorgenommen.
Arbeitsdienstpflichtig ist jeder Vereinsangehörige! Nur die Vereinsmitglieder unter 14 Jahren, über 65 Jahre und Schwerbehinderte werden nicht zur Ersatzgeldbezahlung herangezogen. Es sind 10 Arbeitsstunden zu absolvieren. Ersatzweise werden pro nicht geleistete Arbeitsstunde 5 Euro in Rechnung gestellt.
Unter dem Link Mitglied werden finden Sie die entsprechende Information
Dienstabzeichen für Fischereiaufseher |
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Andrew Russom Am Wasserturm 11 86462 Langweid |
Peter Fuchs Falkenstr.3 86462 Langweid |
Erwin Pöhner Blumenstr. 16 86462 Stettenhofen |
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Bernhard Spengler Wolfgangstr. 16a 86456 Rettenbergen |
Stefan Schuster Von Schaezler Straße 3 86447 Aindling |
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Waldemar Smolin Falkenstr. 22a 86391 Stadtbergen |
Eduart Zwetzich MBruchfeldstr. 23 86637 Wertingen |
Maximilian Humpel Waroberg 4 86517 Wehringen |
In unserem Verein sind staatlich geprüfte und amtlich bestellte Fischereiaufseher als Kontrolleure tätig. Die Kontrolleure tragen eine Dienstmarke und zeigen auf Verlangen den amtlichen Dienstausweis. Sie haben an unseren Gewässern teilweise die Rechte der Polizei. Bitte folgen Sie ihren Anweisungen unbedingt. Die Aufgabe der Kontrolleure ist es, die Einhaltung gesetzlichen und der vereinsinternen Regeln zu überprüfen. Sie nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich für uns alle wahr und es ist in unserem Interesse, sie zu unterstützen. Bitte teilen Sie ihnen Unregelmäßigkeiten telefonisch mit. Sie haben ganz besonders zu kontrollieren, | |
1. | dass nur mit zwei Handangeln gefischt wird. |
2. | dass Angler nur soweit von ihren Angeln entfernt sind, dass sie diese sofort bedienen können. Dies sind maximal ca. 30 Meter. |
3. | die Fischereischeine und Erlaubnisscheine (Jahres- und Tageskarten) müssen mitgeführt werden. Es reicht nicht, diese im Auto zu haben und bei Kontrollen erst holen zu müssen. |
4. | dass nicht mehr als 3 Besatzfische pro Tag gefangen werden. Es darf auch nicht für Kollegen geangelt oder dessen Angel bedient werden! Nur wer eine Zusatzkarte für den Lechkanal hat, darf auch am Lechkanal 3 Besatzfische angeln. Bei der Kontrolle müssen alle Taschen und Koffer, auch der Kofferraum auf Verlangen des Aufsehers geöffnet werden. Gefangene Fische müssen sichtbar am Angelplatz gelagert werden. Sie dürfen nicht von Dritten oder Freunden aufbewahrt oder weggebracht werden. |
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Wer sich nicht an die Regeln hält muss mit Sanktionen rechnen. Diese sind: | |
1. | Angelgerät, aber auch Angeln die nicht dem nächsten Angler zugeordnet werden können, werden eingezogen. |
2. | werden mehr als drei Besatzfische gefangen, wird der gesamte Fang eingezogen. |
3. | weiterhin kann der Erlaubnisschein vom Kontrolleur sichergestellt und vom Verein entzogen werden. Der Zuwiderhandelnde kann vom Verein mit einer Buße belegt oder aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Verein behält sich vor, Anzeige wegen Fischwilderei oder Fischdiebstahl zu stellen. Wie in der Gewässerordnung festgelegt, kann und soll jeder Angler jeden anderen Angler kontrollieren. Dies darf nicht beanstandet werden. |